Deutschlandweit · Frankreich · Elsass
Ihre Reitanlage verkaufen — ohne Unruhe im Betrieb.
Bewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen, Prüfung der Genehmigungslage, diskrete Ansprache vorgemerkter Käufer. Wenn Sie es wünschen, erfährt niemand davon, bis unterschrieben ist.
Die Ausgangslage
Warum Reitanlagen anders verkauft werden
Der Käuferkreis für eine Reitanlage ist klein, anspruchsvoll und schwer zu finanzieren.
Ein Einfamilienhaus hat hunderte mögliche Käufer im Umkreis. Eine Anlage mit vierzig Boxen, Halle und Betriebsleiterwohnung hat vielleicht zwanzig — bundesweit. Diese zwanzig muss man kennen, und man muss wissen, welche davon eine Bank hinter sich haben. Wer eine solche Anlage wie ein Wohnhaus inseriert, bekommt Besichtigungstourismus statt Käufer.
Dazu kommt das Baurecht. Fast jede Anlage liegt im Außenbereich, fast jede hat im Lauf der Jahre etwas angebaut, und bei fast jeder ist irgendwann unklar geworden, ob die Pferdehaltung noch als Landwirtschaft gilt. Das prüft spätestens die Bank des Käufers. Deshalb prüfen wir es vorher.
Konkrete Nachfrage
Wir suchen aktuell für vorgemerkte Kunden
Diese Gesuche sind keine Floskel, sondern beauftragte Suchen mit geklärter Finanzierung. Passt Ihre Anlage, sprechen Sie mit einem Käufer — nicht mit einem Inserat.
Reitanlage bis 3.000.000 €
Gesucht wird eine betriebsfähige Reitanlage mit Halle, mindestens 20 Boxen und eigener Weidefläche — bundesweit, bevorzugt Süd- und Westdeutschland. Finanzierung geklärt.
Reitanlage oder Gestüt bis 6.000.000 €
Gesucht wird eine repräsentative Anlage mit Entwicklungspotenzial — Turnierbetrieb, Zucht oder Pension mit Wohnhaus. Deutschland oder grenznahes Frankreich. Kapitalnachweis liegt vor.
Diskretion beidseitig: Ihre Anlage wird dem Suchkunden erst nach Ihrer Freigabe benannt, und Sie erfahren dessen Identität nach unterschriebener Verschwiegenheitserklärung.
Der Ablauf
Zehn Schritte bis zum Kaufpreis
Erstgespräch
Ein Telefonat, in dem wir zuhören: Was ist die Anlage, was ist der Anlass, wie eilig ist es und wer muss mitentscheiden.
Ortstermin
Wir sehen uns die Anlage an — Böden, Hallenkonstruktion, Stallungen, Weidezustand, Wasser, Strom, Mist- und Futterlogistik. Das lässt sich nicht aus Fotos beurteilen.
Unterlagenprüfung
Grundbuch, Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen, Flächennutzungsplan, Pacht- und Einstellverträge, Energieausweis. Hier entscheidet sich, ob ein Verkauf glatt läuft.
Wertermittlung
Sach-, Ertrags- und Vergleichswert, jeweils begründet. Sie erhalten eine Zahl mit Herleitung, keine Behauptung.
Strategie
Offen oder diskret, national oder grenzüberschreitend, mit oder ohne Portale. Wir empfehlen, Sie entscheiden.
Aufbereitung
Grundrisse, Drohnenaufnahmen, Objektfilm, Exposé in Deutsch und Englisch. Ohne Adresse, ohne Angaben, die den Provisionsanspruch gefährden.
Ansprache
Zuerst die vorgemerkten Käufer, dann — falls gewünscht — der offene Markt und die Fachportale.
Besichtigungen
Nur mit vorgeprüften Interessenten. Sie erfahren nach jedem Termin, was gesagt wurde.
Verhandlung
Preis, Inventar, Übergabezeitpunkt, Pferdebestand, laufende Verträge. Bei Reitanlagen ist der Preis selten der schwierigste Punkt.
Abwicklung
Notarvorbereitung, Finanzierungsbestätigung, Übergabeprotokoll. Bis der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist.
Vorbereitung
Diese Unterlagen brauchen wir
Je vollständiger die Unterlagen, desto kürzer der Verkauf. Fehlt eines dieser Papiere, besorgen wir es — das gehört zum Mandat.
| Unterlage | Wozu |
|---|---|
| Grundbuchauszug, aktuell | Eigentum, Lasten, Wege- und Leitungsrechte |
| Flurkarte und Flächenverzeichnis | Zuschnitt, Eigenland gegenüber Pachtland |
| Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen | Der wichtigste Punkt überhaupt |
| Auszug aus dem Baulastenverzeichnis | Verpflichtungen, die kein Grundbuch zeigt |
| Energieausweis für die Wohngebäude | Pflichtangabe nach § 87 GEG in jeder Anzeige |
| Pacht- und Einstellverträge | Ertragswert und Übernahmefähigkeit |
| Betriebszahlen der letzten drei Jahre | Belegung, Erlöse, Kosten |
| Grundrisse und Lagepläne | Exposé und Bankunterlagen des Käufers |
| Nachweise zu Ver- und Entsorgung | Wasser, Abwasser, Strom, Mistlagerung |
Häufige Fragen
Was Verkäufer wissen wollen
Das hängt davon ab, welches Verfahren angewendet wird — und genau darin liegt die Falle. Bei einer Anlage mit Pensionsbetrieb führt das Ertragswertverfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sachwertverfahren, das nur Gebäude und Grundstück betrachtet. Ein privat genutzter Hof wird wieder anders bewertet. Wer nur eine Zahl nennt, ohne das Verfahren zu benennen, rät. Wir ermitteln alle in Frage kommenden Werte und erklären Ihnen, welcher am Markt trägt.
Es ist der wichtigste einzelne Punkt. Nach § 35 BauGB sind Bauten im Außenbereich nur privilegiert zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Fällt die Privilegierung weg — etwa weil der Betrieb aufgegeben wird oder die Pferdehaltung als gewerblich eingestuft wird — kann eine Nutzungsänderung erforderlich werden. Käufer und deren Banken prüfen das. Wir klären die Genehmigungslage, bevor das erste Exposé herausgeht.
Pensionspferdehaltung gilt nur dann als Landwirtschaft, wenn das Futter überwiegend auf eigenen Flächen erzeugt wird. Reine Boxenvermietung ohne ausreichende Futtergrundlage ist Gewerbe. Das hat Folgen für Baurecht, Steuern und den Kreis möglicher Käufer. Wer diesen Punkt erst im Notartermin klärt, verliert den Käufer.
Bestehende Einstellverträge gehen nicht automatisch auf den Käufer über — anders als bei Wohnraummietverträgen greift § 566 BGB hier nicht ohne Weiteres. Für einen Käufer, der den Betrieb fortführen will, sind die Verträge aber der eigentliche Wert. Sie gehören sauber aufbereitet in die Unterlagen, nicht in eine Fußnote.
Für die Wohngebäude auf der Anlage ja. § 87 GEG verpflichtet dazu, die Pflichtangaben bereits in der Anzeige zu nennen — Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Fehlen sie, droht ein Bußgeld. Stallungen und Hallen sind in der Regel nicht betroffen. Bei französischen Objekten tritt der DPE an diese Stelle.
Deutlich länger als bei einem Einfamilienhaus. Der Käuferkreis ist klein, die Finanzierung ist anspruchsvoll, und Banken bewerten Spezialimmobilien vorsichtig. Sechs bis achtzehn Monate sind normal. Wer schneller verkaufen will, verkauft unter Wert. Deshalb beginnt die Arbeit mit den Unterlagen, nicht mit der Anzeige.
Ja. Bei Reitanlagen ist das eher die Regel als die Ausnahme — Einstaller, Mitarbeiter und Turnierbekannte sollen es nicht aus dem Internet erfahren. Wir vermarkten solche Objekte ausschließlich über die Kartei vorgemerkter Käufer, ohne Anzeige, ohne Adresse, ohne Bilder im offenen Netz. Erst nach unterschriebener Verschwiegenheitserklärung geht ein Exposé heraus.
Die erste Einschätzung über dieses Formular ist kostenfrei und unverbindlich. Sie ist eine fundierte Markteinschätzung, kein Gutachten. Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV — etwa für Erbauseinandersetzung, Gericht oder Finanzamt — erstellen wir gesondert und nach Aufwand.
Die Bewertung kommt bei uns von einem zertifizierten Sachverständigen, nicht aus einem Rechner. Wir kennen die drei Wertermittlungsverfahren, die baurechtlichen Fallstricke und den Kreis der Käufer, die eine solche Anlage tatsächlich finanzieren können. Und wir arbeiten grenzüberschreitend: Deutschland, Frankreich und das Elsass.
Regional
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Unverbindlich
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Alles Weitere entscheiden Sie, wenn Sie wissen, worüber wir reden.
Was Kunden sagen
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Was eine andere Firma in 8 Monaten nicht fertigbrachte, hat Immobilien4you innerhalb weniger Tage geschafft: Neuvermietung nach 2 Besichtigungsterminen. Sehr professionelles und engagiertes Team.