Fachfragen
Was Eigentümer und Käufer wirklich fragen.
Baurecht, Bewertung, Verträge, Fristen. Die Antworten, die kein Immobilienportal gibt.
Das hängt davon ab, welches Verfahren angewendet wird — und genau darin liegt die Falle. Bei einer Anlage mit Pensionsbetrieb führt das Ertragswertverfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sachwertverfahren, das nur Gebäude und Grundstück betrachtet. Ein privat genutzter Hof wird wieder anders bewertet. Wer nur eine Zahl nennt, ohne das Verfahren zu benennen, rät. Wir ermitteln alle in Frage kommenden Werte und erklären Ihnen, welcher am Markt trägt.
Es ist der wichtigste einzelne Punkt. Nach § 35 BauGB sind Bauten im Außenbereich nur privilegiert zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Fällt die Privilegierung weg — etwa weil der Betrieb aufgegeben wird oder die Pferdehaltung als gewerblich eingestuft wird — kann eine Nutzungsänderung erforderlich werden. Käufer und deren Banken prüfen das. Wir klären die Genehmigungslage, bevor das erste Exposé herausgeht.
Pensionspferdehaltung gilt nur dann als Landwirtschaft, wenn das Futter überwiegend auf eigenen Flächen erzeugt wird. Reine Boxenvermietung ohne ausreichende Futtergrundlage ist Gewerbe. Das hat Folgen für Baurecht, Steuern und den Kreis möglicher Käufer. Wer diesen Punkt erst im Notartermin klärt, verliert den Käufer.
Bestehende Einstellverträge gehen nicht automatisch auf den Käufer über — anders als bei Wohnraummietverträgen greift § 566 BGB hier nicht ohne Weiteres. Für einen Käufer, der den Betrieb fortführen will, sind die Verträge aber der eigentliche Wert. Sie gehören sauber aufbereitet in die Unterlagen, nicht in eine Fußnote.
Für die Wohngebäude auf der Anlage ja. § 87 GEG verpflichtet dazu, die Pflichtangaben bereits in der Anzeige zu nennen — Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Fehlen sie, droht ein Bußgeld. Stallungen und Hallen sind in der Regel nicht betroffen. Bei französischen Objekten tritt der DPE an diese Stelle.
Deutlich länger als bei einem Einfamilienhaus. Der Käuferkreis ist klein, die Finanzierung ist anspruchsvoll, und Banken bewerten Spezialimmobilien vorsichtig. Sechs bis achtzehn Monate sind normal. Wer schneller verkaufen will, verkauft unter Wert. Deshalb beginnt die Arbeit mit den Unterlagen, nicht mit der Anzeige.
Ja. Bei Reitanlagen ist das eher die Regel als die Ausnahme — Einstaller, Mitarbeiter und Turnierbekannte sollen es nicht aus dem Internet erfahren. Wir vermarkten solche Objekte ausschließlich über die Kartei vorgemerkter Käufer, ohne Anzeige, ohne Adresse, ohne Bilder im offenen Netz. Erst nach unterschriebener Verschwiegenheitserklärung geht ein Exposé heraus.
Die erste Einschätzung über dieses Formular ist kostenfrei und unverbindlich. Sie ist eine fundierte Markteinschätzung, kein Gutachten. Ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV — etwa für Erbauseinandersetzung, Gericht oder Finanzamt — erstellen wir gesondert und nach Aufwand.
Die Bewertung kommt bei uns von einem zertifizierten Sachverständigen, nicht aus einem Rechner. Wir kennen die drei Wertermittlungsverfahren, die baurechtlichen Fallstricke und den Kreis der Käufer, die eine solche Anlage tatsächlich finanzieren können. Und wir arbeiten grenzüberschreitend: Deutschland, Frankreich und das Elsass.
Ausführlich zur Bewertung: Was den Wert einer Reitanlage bestimmt. Weitere Fachbeiträge zu Reitimmobilien finden Sie im Ratgeber von Immobilien4you.
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